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Diesen Satz hört man immer wieder von Gegnern des Ankaufs von CDs mit Daten von potentiellen Steuerhinterziehern.
Warum kommt das Argument nicht, wenn die Ermittlungsbehörden auf Geldgeschäfte mit Dealern eingehen, um an die Hintermänner heranzukommen?
Und warum nicht, wenn bei Entführungen Lösegeld bezahlt wird!
Dies lockt doch auch Nachahmer!
Und warum werden Versicherungen nicht strafrechtlich verfolgt, wenn sie geklaute Bilder von Hehlern abkaufen?
Also muss es doch heißen: Um den “Hehler” zu schnappen, muss man auf seine Forderungen eingehen.
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